Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Stand: 27.07.2023

Dieser ContextHub SaaS Rahmenvertrag regelt die von ContextHub erbrachten Software-as-a-Service Dienstleistungen für den Zugang und die Nutzung der Software durch den Kunden. Sofern zwischen Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen eine individuelle Vereinbarung mit ContextHub (“Individualvereinbarung”) besteht, gilt dieser ContextHub SaaS Rahmenvertrag hinsichtlich Ihrer Nutzung der Software nur ergänzend und in dem Umfang, der nicht bereits abweichend durch die Individualvereinbarung geregelt ist.

1. Definitionen

„Arbeitsbereich“: Für gewöhnlich erkennen ContextHub-Websites den geografischen Standort eines Besuchers automatisch und leiten ihn zu der für seinen Staat passenden Version der Website weiter. Unter bestimmten Umständen ist dies jedoch nicht der Fall. Deshalb finden, ungeachtet der tatsächlichen geografischen Niederlassung des Kunden, folgende Definitionen für den Standort eines Arbeitsbereichs, in dem die Kundendaten gespeichert sind, Anwendung.
„Bestellformular“: Die mindestens in Textform ergehende Annahmeerklärung des Kunden hinsichtlich der Bestimmungen eines von ContextHub gestellten Angebotes über die Nutzung der Software.
„Beta Features“: Jegliche Funktionalitäten oder Leistungen, die (i) ContextHub im Falle eines allgemeinen Beta Tests dem Kunden kostenlos bereitstellt und deutlich als Beta, nichtproduktiv oder auf ähnliche Weise bezeichnet; oder (ii) im Rahmen eines selektiven Beta Tests bereitgestellt werden, unabhängig davon, ob sie als Beta, nicht-produktiv oder auf ähnliche Weise bezeichnet sind, oder nicht.
„Allgemeiner Beta Test“ ist eine Testreihe, die Kunden entweder in dedizierten Testumgebungen oder im Zuge der Nutzung der Software bereitgestellt wird. „Selektiver Beta Test“ ist eine individuelle Testreihe, zu der bestimmte Kunden eingeladen werden. „Derivative Daten“: Aggregation von Kundendaten mit Daten anderer ContextHub Kunden oder anderer Quellen unter der Voraussetzung, dass diese Daten (i) nicht als Kundendaten identifiziert werden können; (ii) nicht zur Identifikation des Kunden als deren Quelle verwendet werden können; und (iii) keine personenbezogenen Daten sind.
„Fehler“: Ein reproduzierbarer funktioneller Defekt der Software, der (i) falsche Arbeitsergebnisse durch Fehlfunktionen oder unzumutbare Reaktionszeiten des Servers hervorruft und die Software somit in einer Weise beeinflusst, dass ihre Nutzung unmöglich oder schwer beeinträchtigt wird und nicht durch eine Alternativlösung umgangen werden kann („betriebsverhindernder Fehler“); (ii) die Nutzung der Software zwar nicht unmöglich macht, jedoch ihre Funktionalität erheblich einschränkt und nicht durch eine Alternativlösung umgangen werden kann („betriebsbehindernder Fehler“); (iii) weniger erhebliche Funktionen beeinträchtigt und diese Einschränkungen durch eine Alternativlösung umgangen werden können („untergeordneter Fehler“). Eine „Alternativlösung“ im Sinne dieser Bestimmungen ist eine Umgehung oder eine Abhilfe zu einem Problem, welche die Nutzung der Software im Rahmen der Software Features im Wesentlichen ermöglicht.
„Full Creator-Lizenz“: Eine Lizenz, die einen Nutzer ermächtigt, in der Software aktiv Inhalte zu generieren (z.B. ein Prozessmodell oder einen Workflow zu erstellen). Hiervon sind ausdrücklich Lizenzen ausgeschlossen, die es einem Nutzer lediglich ermöglichen, (i) Inhalte anzusehen; oder (ii) Kommentare abzugeben. Lizenzen für ContextHub’s Softwareprodukt „Collaboration Hub“ sind explizit nicht als Full Creator-Lizenz zu verstehen.
„Geistige Eigentumsrechte“: Sämtliche Patente, Rechte an Erfindungen, Gebrauchsmuster, Designs, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (einschließlich Software und Datenbanken), Marken, Unternehmensbezeichnungen, Namensrechte und Domains, Rechte an Know How und andere vergleichbare Schutzrechte in allen weltweiten Jurisdiktionen, gleich ob registriert oder unregistriert, einschließlich aller Anmeldungen, Verlängerungen und abgeleiteter Rechte.
„Geplante Downtime“: Im Voraus festgelegter Zeitraum einer Nichtverfügbarkeit der Software, während der ContextHub Wartungsarbeiten, Updates, Backups oder andere notwendige Arbeiten für die Bereitstellung der Software durchführen kann.
„Höhere Gewalt“: Ereignisse oder Umstände, die von einer Partei nicht verschuldet sind und trotz Anwendung großer Sorgfalt nicht abgewendet werden können, z.B. Streik, Aussperrung, Ausfall des Energienetzes oder des Internets, Naturkatastrophen, Embargo, Aufstand, Terror, Krieg, Pandemie.
„Kunde“: Eine natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit ContextHub hinsichtlich der Nutzung der Software oder der Testversion geschlossen hat.
„Kundendaten“: Sämtliche Daten, die (i) vom Kunden in die Software eingegeben werden; und (ii) durch den Kunden im Zuge seiner Nutzung der Software erstellt werden.
„Laufzeit“, „Initiale Laufzeit“, „Verlängerungszeitraum“: haben die Bedeutung gemäß ihren Definitionen im Abschnitt „Laufzeit und Kündigung“.
„Nutzer“: Eine natürliche Person, die eine der folgenden Eigenschaften erfüllt: (i) ein Arbeitnehmer des Kunden; (ii) ein Arbeitnehmer eines verbundenen Unternehmens des Kunden; oder (iii) ein Arbeitnehmer eines selbständigen Unternehmers, der auf Anweisung des Kunden oder eines verbundenen Unternehmens des Kunden ausschließlich für die unternehmerischen Zwecke des Kunden oder seines verbundenen Unternehmens tätig wird und mit einer Lizenz für die Software ausgestattet wurde.
„Partei“: ContextHub und/oder der Kunde, entweder einzeln („Partei“) oder gemeinsam („Parteien“).
„Personenbezogene Daten“: Definition gemäß Art. 4 Ziffer 1 DSGVO.
„Schädliche Daten“: Schädlicher oder illegaler Inhalt (z.B. Computerviren, Würmer, Trojaner, Zeitbomben oder jegliche andere schädliche Programme oder Komponenten), der entweder (i) vom Kunden in die Software eingegeben; oder (ii) vom Kunden während der Nutzung der Software erstellt wurde.
„ContextHub“: Die jeweilige Rechtsperson aus dem Kreis der ContextHub Unternehmensgruppe, die auf dem Angebot, das vom Kunden durch das Bestellformular angenommen wurde, oder in der zwischen den Parteien geschlossenen Individualvereinbarung namentlich genannt wird. In Ermangelung des Vorliegens einer der vorgenannten Optionen: ContextHub GmbH, Swinemüner Str. 110/111, 10435 Berlin
„Software“: Jedes Softwareprodukt, das von ContextHub als Software as a Service-Lösung (SaaS) angeboten wird, mitsamt Dokumentation, Anleitungen und Leistungen, die in Verbindung mit der Bereitstellung solcher Softwareprodukte stehen, mit Ausnahme von Beta Features.
„Software Features“: Die Beschreibung der Funktionalität der Software, die auf der Website von ContextHub unter www.unea.io bereitgestellt wird.
„Support“: ContextHub’s technische Support-Leistungen hinsichtlich auftretender technischer Probleme des Kunden im Zuge der Nutzung der Software.
„Tag des Inkrafttretens“: Sofern nicht anders vereinbart, jener Tag, an dem ContextHub das Bestellformular des Kunden empfängt; oder für den Fall, dass sich der Kunde für die Testversion registriert: Der Tag, an dem sich der Kunde für die Testversion registriert.
„Testversion“: Eine kostenlose und zeitlich beschränkt nutzbare Evaluationsversion der Software.
“Verbundenes Unternehmen”: Ein Unternehmen, das jeweils mit Blick auf eine Partei von dieser Partei kontrolliert wird, diese Partei kontrolliert oder gemeinsam mit dieser Partei kontrolliert wird. Diesbezüglich ist „kontrollieren“ definiert als das direkte oder indirekte wirtschaftliche Eigentum von mehr als 50 % (fünfzig Prozent) des Stimmrechtsanteils in einem Unternehmen, bezogen auf das Recht an der Wahl des Vorstandes oder anderen geschäftsführenden Organen.
„Verfügbarkeit“: Die technische Möglichkeit für einen Nutzer, sich einzuloggen und die Software unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag bestimmten Einschränkungen (z.B. geplante Downtime), zu verwenden. Die Verfügbarkeit bemisst sich nach dem Übergabepunkt, welcher der Router-Ausgang von ContextHub’s Rechenzentrum ist.
„Vertrag“: Dieser ContextHub SaaS Rahmenvertrag, inklusive des Inhaltes eines oder mehrerer korrespondierender Bestellformulare.

2. Laufzeit und Kündigung
2.1. Sofern in einem Bestellformular nicht abweichend vereinbart, wird dieser Vertrag am Tag des Inkrafttretens wirksam und läuft initial für einen Zeitraum („Initiale Laufzeit“) vona) 12 (zwölf) Monaten bei Vertragsabschluss auf jährlicher Basis. Danach verlängert er sich an jedem folgenden Jahrestag des Tages des Inkrafttretens automatisch um weitere 12 (zwölf) Monate (jeweils ein „Verlängerungszeitraum“), sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 90 (neunzig) Tagen vor dem Ende der initialen Laufzeit oder eines hierauf folgenden Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.b) 1 (einem) Monat bei Vertragsabschluss auf monatlicher Basis. Danach verlängert er sich an jedem folgenden Monatstag des Tages des Inkrafttretens automatisch um einen weiteren Monat (jeweils ein „Verlängerungszeitraum“), sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 15 (fünfzehn) Tagen vor dem Ende der initialen Laufzeit oder eines hierauf folgenden Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.Die initiale Laufzeit und die Verlängerungszeiträume ergeben zusammen die „Laufzeit“.

2.2. Bestellformulare für Bestellungen, die nach dem Tag des Inkrafttretens in Auftrag gegeben werden, lassen die initiale Laufzeit sowie Verlängerungszeiträume vorhergehender Bestellungen unberührt.

2.3. Ist einer Partei eine wesentliche Verletzung dieses Vertrages zuzurechnen, steht es der anderen Partei frei, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern die Verletzung der verletzenden Partei in Schriftform angezeigt wurde und daraufhin eine Frist von 30 (dreißig) Tagen zur Heilung der Vertragsverletzung fruchtlos verstrichen ist.

2.4. ContextHub hat das Recht, diesen Vertrag ohne Einhaltung von Fristen außerordentlich zu kündigen, sofern der Kunde die Nutzung der Software durch Dritte, die keine Nutzer im Sinne dieses Vertrages sind, ermöglicht oder duldet. Dies gilt gleichermaßen für die Nutzung einzelner Lizenzen durch mehrere Personen (sog. „Account-Sharing“).

2.5. ContextHub behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zur Software ohne weitere Ankündigung vorübergehend zu sperren, sofern es der Kunde versäumt, die vertraglich geschuldeten Zahlungen binnen 5 (fünf) Tagen nach Erhalt einer zweiten Mahnung von ContextHub zu leisten. Eine solche Sperre umfasst sämtliche aktiven Lizenzen zu aktuell genutzten Softwareprodukten von ContextHub.

2.6. Für ihre Rechtswirksamkeit müssen Kündigungen durch den Kunden via E-Mail an contact@unea.io oder mit eingeschriebenem Brief an ContextHub gesendet werden.

2.7. Auf Anfrage des Kunden ist ContextHub nach erfolgter Kündigung dieses Vertrages verpflichtet, die Kundendaten in einem von der Software unterstützten Format an den Kunden zu übergeben. Sofern eine solche Anfrage ContextHub nicht binnen 14 (vierzehn) Tagen nach dem Ende der Laufzeit zugeht, ist ContextHub berechtigt, die Kundendaten zu löschen.

2.8. Mit dem Außerkrafttreten dieses Vertrages, gleichwohl aus welchem Grund, ist die Nutzung der Software durch den Kunden einzustellen und müssen sämtliche Materialien, die im Eigentum von ContextHub stehen, inklusive etwaiger Kopien, an ContextHub zurückgegeben werden.

3. Gebühren und Zahlung
3.1. Als Gegenleistung für die Bereitstellung der Software durch ContextHub entrichtet der Kunde die zwischen den Parteien vereinbarten Gebühren. Hierfür erfolgt die Rechnungslegung auf auf a) jährlicher oder b) monatlicher Basis im Voraus und mit einem Zahlungsziel von 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum.

3.2. Weitere Nutzer, über die Inklusivlizenzen hinaus, werden in der nächsten Abrechnung pro Rata abgerechnet und zusammen mit den anfallenden zusätzlichen Kosten des kommenden Verlängerungszeitraumes in Rechnung gestellt.

3.3. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und aktuelle Daten für die Rechnungsabwicklung bereitzustellen. Diesbezügliche Änderungen müssen via E-Mail an contact@unea.io bekanntgegeben werden. Ist eine Rechnung zum Zeitpunkt einer solchen Bekanntgabe bereits zugestellt, bleibt die Zahlungsverpflichtung innerhalb der ursprünglichen Frist unberührt, unabhängig vom etwaigen Erfordernis einer Rechnungsänderung und damit einhergehender Verzögerungen.

3.4. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Gebühren zuzüglich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Vertraulichkeit
4.1. “Vertrauliche Informationen” sind alle technischen und wirtschaftlichen Informationen, die von einer Partei („Informationsgeber“) an die andere Partei („Informationsnehmer“) verbal, schriftlich oder elektronisch übermittelt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur bzw. den Umständen nach als vertraulich zu verstehen sind. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden zählen z.B. Kundendaten, zu jenen ContextHub’s zählen z.B. die Software, Angebote, Preisinformationen, APIs, Dokumentation, nicht-öffentliche technische Informationen und Know-How. Nicht unter diese Vertraulichkeitsvereinbarung fallen technische und wirtschaftliche Informationen des Informationsgebers, die (i) der Informationsnehmer nachweislich rechtmäßig von Dritten erhält oder erhalten hat; (ii) der Informationsnehmer nachweislich im Rahmen eigener unabhängiger Entwicklungen erarbeitet hat; und/oder (iii) allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen in diesem Vertrag bekannt werden. „Dritte“ im Sinne dieser Vertraulichkeitsregelungen sind natürliche oder juristische Personen, die weder eine Partei dieses Vertrages, noch ein verbundenes Unternehmen einer Partei sind, mit Ausnahme von Arbeitnehmern der Vorgenannten.

4.2. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller vor und während der Laufzeit erhaltenen vertraulichen Informationen sowie zur Unterhaltung von angemessenen technischen und/oder rechtlichen Schutzmaßnahmen. Vertrauliche Informationen sind Dritten nicht zugänglich zu machen und vom Informationsnehmer ausschließlich im Rahmen der Abwicklung dieses Vertrages zu verwenden, sofern der Informationsgeber nicht zuvor schriftlich eingewilligt hat.

4.3. Der Informationsnehmer hat alle notwendigen Vorkehrungen innerhalb seines Geschäftsbetriebes zu treffen, sodass lediglich Arbeitnehmer und verbundene Unternehmen sowie deren Arbeitnehmer, die notwendigerweise Zugang benötigen, keinesfalls jedoch Dritte, Kenntnis von den vertraulichen Informationen erhalten und diese Arbeitnehmer sowie verbundene Unternehmen ihrerseits zur Geheimhaltung in einem Umfang verpflichtet sind, der nicht hinter diesem Vertrag zurückbleibt.

4.4. Über die gesamte Laufzeit ist ContextHub berechtigt, den Kunden und dessen Kennzeichen als Referenz in Veröffentlichungen im Internet oder anderen elektronischen Medien sowie Printmedien zu nennen. Für diese Zwecke stellt der Kunde ContextHub die entsprechenden Werbematerialien gemäß ggf. bestehender interner Vorgaben (z.B. Corporate Identity-Richtlinien) zur Verfügung und räumt hiermit ContextHub hieran die notwendigen Nutzungsrechte ein. ContextHub wird die Referenznennung in angemessener Art und Weise und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden durchführen. Nach dem Ende der Laufzeit kann der Kunde der weiteren Referenznennung durch ContextHub widersprechen.

5. Lizenzen und Geistiges Eigentum
5.1. Mit Ausnahme der dem Kunden durch diesen Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte verbleiben sämtliche Rechte an der Software und damit in Verbindung stehenden Materialien bei ContextHub. Insbesondere werden durch diesen Vertrag keine Eigentumsrechte an der Software übertragen.

5.2. Gemäß den Beschränkungen dieses Vertrages und vorbehaltlich der Zahlung der geschuldeten Gebühren gewährt ContextHub dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, auf die Laufzeit beschränktes Nutzungsrecht an der Software für die im Bestellformular jeweils vereinbarte Anzahl an Nutzern.

5.3. Im Umfang der vertraglich definierten Anzahl an Lizenzen und deren Typen ist jede Lizenz ausschließlich für die mit ihr verbundenen jeweiligen Nutzer bestimmt und darf nicht mit anderen Personen geteilt oder von ihnen genutzt werden. Jedoch können Lizenzen an neue Nutzer zugewiesen werden. Ein Nutzer muss mit einer personalisierten E-Mail-Adresse (z.B. vorname.nachname@kunde.com) registriert sein.

5.4. Für die vertragsgemäße Nutzung der Software hat der Kunde für seine verbundenen Unternehmen im selben Umfang wie für seine eigene Nutzung Sorge zu tragen. Der Kunde haftet diesbezüglich für vertragswidriges Verhalten eines verbundenen Unternehmens.

5.5. ContextHub ist berechtigt, Funktionen der Software durch Updates zu verändern (z.B. bedingt durch technischen Fortschritt oder Leistungsoptimierung), solange dies nicht zu einer für einen durchschnittlichen Nutzer unzumutbaren Reduktion der zum Zeitpunkt vor der Änderung bestehenden Software Features führt.

5.6. Folgende Handlungen (oder deren Duldung) sind dem Kunden untersagt: (i) das Bearbeiten, Ändern, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software, sowie das Erzeugen von Komponenten oder Produkten, die auf der Software basieren, sofern diese Tätigkeiten nicht durch Vertrag oder zwingendes Recht erlaubt sind; (ii) das Untersuchen oder Eindringen in Netzwerke von ContextHub; (iii) das Umgehen von Nutzerbeschränkungen oder andere Beschränkungen, die vertraglich vereinbart oder technisch in der Software eingebaut sind; (iv) das Entfernen von Marken oder Kennzeichen hinsichtlich der geistigen Eigentumsrechte an der Software oder damit einhergehender Materialien; (v) das „Framen“ oder „Spiegeln“ jedweder Teile der Software; (vi) die Nutzung der Software, um (a) ein damit konkurrierendes Produkt zu erzeugen, oder (b) das Design oder die Funktionsweise der Software zu kopieren oder anderweitig rechtswidrig zu verwenden; (vii) die Verwendung der Software für andere als die eigenen geschäftlichen Zwecke; (viii) die Verwendung der Software für rechtswidrige Zwecke oder der Upload rechtswidriger Inhalte (insbesondere schädlicher Daten). Unbeschadet jeglicher weiterführender Rechte und Ansprüche ContextHubs und unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Kunden ist ContextHub im Falle des Verstoßes gegen die vorstehenden Verbote (oder bei berechtigtem Verdacht hierüber) berechtigt, (a) den Zugang des Kunden zur Software zu sperren; (b) die Bereitstellung jeglicher Leistungen, die auf Grundlage dieses Vertrages beauftragt wurden, auszusetzen; (c) diesen Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen; und/oder (d) schädliche Daten sofort zu löschen, sofern dies Schäden gegenüber ContextHub, ContextHub’s IT-Systemen, der Software, der Daten anderer Kunden oder jeglichem Eigentum Dritter verhindern kann.

5.7. Kundendaten stehen im Eigentum des Kunden. Für die Laufzeit (und für den darauffolgenden Zeitraum, bis ein vollständiger Löschzyklus hinsichtlich der Backups beendet ist) gewährt der Kunde ContextHub das nicht-ausschließliche Recht, die Kundendaten für die Bereitstellung der Software in dem dafür erforderlichen Umfang zu nutzen.

5.8. Während und nach der Laufzeit kann ContextHub derivative Daten erzeugen und frei darüber verfügen, insbesondere für eigene Zwecke, z.B. Analysen, Verbesserungen und andere unternehmensbezogene Aktivitäten, verwenden. Derivative Daten stehen im alleinigen Eigentum von ContextHub.

5.9. Während der Laufzeit kann ContextHub GmbH Nutzerdaten zu Analysezwecken erheben z.B. wie Benutzer durch die Anwendung navigieren, und um die Benutzererfahrung und Produktfunktionalitäten kontinuierlich zu verbessern. Diese Daten stehen im alleinigen Eigentum von ContextHub.

5.10. An allen vom Kunden oder Nutzern eingebrachten Vorschlägen oder Anfragen hinsichtlich Änderungen und Erweiterungen an der Software, einschließlich Feedback zu bestehenden Funktionen, erhält ContextHub das unentgeltliche, übertragbare, unterlizenzierbare, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung und Verwertung einschließlich Bearbeitung und Weiterentwicklung.

5.11. Die Parteien sind sich im Klaren darüber, dass die Software die Möglichkeit bietet, zusätzliche Komponenten von Drittanbietern zu integrieren. Für die Nutzung dieser Komponenten wird ausschließlich der jeweilige Drittanbieter Vertragspartner des Kunden und ist für deren Zurverfügungstellung verantwortlich. Sofern die Aktivierung solcher Komponenten zur Verfügung steht und der Kunde sich hierzu entschließt, wird vereinbart, dass diese Komponenten hinsichtlich der Verantwortlichkeit von ContextHub „so, wie sie sind“ („as-is“) vom Drittanbieter bereitgestellt werden und ContextHub daher in keiner Weise für deren Verfügbarkeit und Funktionsweise verantwortlich ist und somit auch keine Haftung übernimmt. Komponenten von Drittanbietern können von diesen ohne Vorankündigung geändert oder eingestellt werden.

6. Service Levels und Support Verfügbarkeit
6.1. ContextHub stellt eine durchschnittliche Verfügbarkeit von mindestens 99 % (neunundneunzig Prozent) pro Jahr bereit, gerechnet auf 24 (vierundzwanzig) Stunden pro Tag, 7 (sieben) Tage pro Woche.

6.2. Geplante Downtime sowie technische oder sonstige Vorfälle, die nicht in der direkten Kontrolle von ContextHub liegen, insbesondere höhere Gewalt und das Versagen Dritter, die keine Erfüllungsgehilfen von ContextHub sind, wirken sich nicht mindernd auf die durchschnittliche Verfügbarkeit aus. Geplante Downtime wird definiert für (i) Europäische Arbeitsbereiche: Freitag bis Sonntag, jeweils von 22:00 bis 2:00 (CET); (ii) U.S.-Arbeitsbereiche: Samstag und Sonntag, jeweils von 5:00 bis 9:00 (EST) und Montag von 3:00 bis 7:00 (EST); (iii) Australische Arbeitsbereiche: Freitag von 2:00 bis 6:00 (AEST) und Samstag bis Sonntag, jeweils von 22:00 bis 2:00 (AEST). Sämtliche in diesem Vertrag genannten Zeiträume verstehen sich ohne Berücksichtigung der Zeitumstellung von Standard- auf Sommerzeit und umgekehrt. Z.B. ist 12:00 CET gleichbedeutend mit 12:00 CEST nach erfolgter Umstellung auf Sommerzeit. In Ausnahmefällen kann ContextHub zusätzliche geplante Downtime außerhalb der oben dargelegten Zeiträume bestimmen, sofern diese mit einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen dem Kunden angezeigt wird.

6.3. Für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise während einer geplanten Downtime verfügbar ist und vom Kunden währenddessen verwendet wird, haftet ContextHub nicht für Leistungseinbußen, Datenverlust, Fehlfunktionen, falsche Arbeitsergebnisse oder sonstige Schäden, die sich hieraus ergeben.

6.4. Dem Kunden ist bewusst, dass die Übertragung von Kundendaten über das Internet und andere Netzwerke, die nicht von ContextHub betrieben werden, für die Verwendung der Software erforderlich ist. Für diese Nutzung ist ContextHub nicht verantwortlich. ContextHub haftet daher auch nicht für Schäden, die aus der Übertragung von Kundendaten über diese Wege entstehen können. Der Kunde ist dafür verantwortlich, für die Nutzung der Software eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite, sowie einen aktuellen und für geschäftliche Zwecke allgemein gebräuchlichen Internetbrowser, zu verwenden.

6.5. ContextHub wird an der Behebung von Fehlern in der Software mit allen wirtschaftlich zumutbaren Aufwänden gemäß folgender Fristen arbeiten. (i) Betriebsverhindernde Fehler: 12 (zwölf) Stunden Reaktionszeit, 24 (vierundzwanzig) Stunden Behebungszeit; (ii) Betriebsbehindernde Fehler: 24 (vierundzwanzig) Stunden Reaktionszeit, 2 (zwei) Tage Behebungszeit; (iii) Untergeordnete Fehler: Behebungszeit im Rahmen der technischen Möglichkeiten und im billigen Ermessen von ContextHub. Die Reaktionszeiten für diese jeweiligen Fehlerkategorien errechnen sich nach den verstrichenen Stunden ab dem Zeitpunkt des Eingangs einer Meldung durch den Kunden innerhalb der Servicezeiten von Mo-Fr 9:00 – 17:00 (CET), ausgenommen Feiertage in Berlin, Deutschland. Sofern die Parteien keine Übereinkunft hinsichtlich der Klassifizierung eines Fehlers finden, entscheidet ContextHub hierüber im alleinigen Ermessen, jedoch unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Kunden. Ein Fehler im Sinne dieses Vertrages liegt nicht vor, wenn eine funktionelle Einschränkung der Software lediglich einen unerheblichen Einfluss auf die Verwendung der Software hat, oder diese auf unsachgemäßer Verwendung durch einen Nutzer beruht. Support

7. Haftungsbeschränkung

7.1. Sofern im Nachfolgenden nicht anders bestimmt, ist die Haftung beider Parteien in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf (i) die durch den Kunden vertraglich geschuldeten Gebühren für die Nutzung der Software in den 12 (zwölf) Monaten vor Schadenseintritt; oder (ii) EUR 500.000,00 (fünfhunderttausend) beschränkt, wobei der jeweils niedrigere dieser beiden Beträge Anwendung findet.

7.2. Die Parteien haften einander in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ferner nicht für Schadensersatz für atypische, mittelbare, oder beiläufig entstandene Schäden sowie Folgeschäden.

7.3. Keine Haftungsbeschränkung gilt für (i) Verletzungen von Leib und Leben; (ii) Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder Verstöße gegen das Produkthaftungsgesetz herbeigeführt wurden; und (iii) Verstöße gegen die hierin vereinbarte Vertraulichkeit.

8. Haftungsfreistellung
8.1. Der Kunde hat ContextHub von allen angemessenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich aller damit verbundenen Aufwendungen für die Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung) freizustellen, die ContextHub dadurch entstehen, dass Dritte aufgrund der schuldhaften Verletzung der dem Kunden aufgrund dieses Vertrages oder von Gesetzes wegen obliegenden Verpflichtungen Ansprüche gegen ContextHub geltend machen.

8.2. Im Falle der Geltendmachung solcher Ansprüche wird ContextHub (i) diesen Umstand dem Kunden unverzüglich anzeigen; (ii) dem Kunden die Kontrolle über die Rechtsverteidigung überlassen, wobei die Zustimmung von ContextHub für Prozessschritte (insb. Vergleiche) einzuholen ist, die ContextHub nicht vollends von einer Haftung befreien würden; und (iii) den Kunden auf dessen Kosten für die Rechtsverfolgung in angemessener Weise unterstützen.

8.3. Diese Bestimmungen zur Haftungsfreistellung finden insbesondere auf Ansprüche Anwendung, die aus der kundenseitigen Verwendung von Daten und Logs der SoftwareNutzung resultieren, die ContextHub dem Kunden bereitgestellt hat.

9. Datenschutz

9.1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten und/oder Nutzer auf diese Bestimmungen verpflichten.

9.2. ContextHub trifft technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben. ContextHub schützt insbesondere die in der Software gespeicherten Kundendaten und der Software zugrundeliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe – sei es durch technische Maßnahmen, schädliche Daten oder durch physischen Zugriff – durch Arbeitnehmer von ContextHub oder Dritte, ganz gleich auf welchem Wege diese erfolgen.

9.3. ContextHub wird für die Bereitstellung der Software personenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

9.4. Sofern der Kunde beabsichtigt, personenbezogene Daten von ContextHub verarbeiten zu lassen und dies gem. Art. 28 DSGVO als Verarbeitung im Auftrag des Kunden zu verstehen ist, wird der Kunde dies ContextHub rechtzeitig anzeigen, sodass die Parteien vorab eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen können.

9.5. Der Kunde steht dafür ein, dass jegliche Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Zuge seiner Nutzung der Software berechtigterweise erfolgt und stellt im Falle eines Verstoßes ContextHub von Ansprüchen Dritter frei.

10. Testversion und Beta Features
10.1. ContextHub kann im eigenen Ermessen dem Kunden Beta Features verfügbar machen und der Kunde kann individuell entscheiden, ob er diese Beta Features verwenden möchte. Beta Features dürfen jedoch lediglich für Testzwecke verwendet werden und nicht für den produktiven Betrieb. Weder Service Levels noch Support gemäß diesem Vertrag finden auf Beta Features Anwendung, jedoch können zusätzlich gesonderte Regelungen einschlägig sein, die ContextHub dem Kunden vor der Nutzung der Beta Features benennt und denen der Kunde für diesen Zweck zustimmen muss. Beta Features zählen nicht als „Software“ im Sinne dieses Vertrages, ungeachtet dessen gelten für Beta Features im selben Umfang wie für Software alle rechtlichen Beschränkungen, sowie ContextHub’s vorbehaltene Rechte und die Pflichten des Kunden. ContextHub entscheidet im alleinigen Ermessen über den generellen Release oder die Einstellung eines Beta Features. Die Beta Features werden „so, wie sie sind“ („as-is“) bereitgestellt und eine weitergehende Verantwortung ContextHubs für diese Leistung ist ausgeschlossen. ContextHub haftet daher auch nicht für Schäden, die im Zuge ihrer Nutzung entstehen.

11. Allgemeine Bestimmungen
11.1. Dieser Vertrag stellt in Bezug auf die Software die vollständigen rechtsverbindlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und ContextHub dar und ersetzt dahingehend alle früheren und noch bestehenden Verträge hinsichtlich desselben Vertragsgegenstandes.

11.2. Jedwede Ergänzungen oder Widersprüche dieses Vertrages entfalten keinerlei Wirkung, solange sie nicht von beiden Parteien zumindest in Textform ausdrücklich als Vertragsbestandteil akzeptiert wurden. Eine stillschweigende Vertragsänderung ist dahingehend zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen.

11.3. Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen gilt folgende Reihenfolge: (1) das mit einem Bestellformular unverändert angenommene Angebot von ContextHub, (2) eine Individualvereinbarung, (3) dieser ContextHub SaaS Rahmenvertrag.

11.4. Überschriften dienen lediglich der Orientierung und sind für die inhaltliche Interpretation nicht heranzuziehen. Verweise auf andere Textstellen beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf diesen ContextHub SaaS Rahmenvertrag.

11.5. Als Formerfordernis für den Abschluss dieses Vertrages bedarf es zumindest der Textform. Dasselbe gilt, sofern nicht anders bestimmt, für Benachrichtigungen hinsichtlich vertragsrelevanter Umstände, sowie für Änderungen dieses Vertrages und zukünftige Bestellformulare. Sofern vertraglich keine spezifischen Kontaktinformationen festgelegt sind, müssen solche vertragsrelevanten Nachrichten an einen allgemeinen Geschäftskontakt oder E-Mail-Verteiler der jeweiligen Partei ergehen. Für den Zugang solcher Nachrichten von ContextHub maßgeblich sind die vom Kunden angegebenen Kontaktadressen (z.B. Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse des Arbeitsbereichsleiters).

11.6. Der Kunde muss Unternehmer i.S.v. § 14 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches sein und als solcher diesen Vertrag abschließen. Ferner garantiert der Kunde, sofern mit ihm verbundene Unternehmen ebenso an diesem Vertrag bzw. dem Vertragsgegenstand partizipieren, dass er mit ausreichender Vertretungsmacht ausgestattet ist, um für das jeweilige verbundene Unternehmen zu handeln.

11.7. Außer im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge durch gesellschaftsrechtliche Umwandlung darf der Kunde diesen Vertrag nicht ohne vorherige Zustimmung von ContextHub auf einen Dritten übertragen. In jedem Fall ist die Übertragung an einen neuen Vertragspartner, der als direkter Konkurrent von ContextHub zu werten ist, unzulässig. ContextHub darf diesen Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen übertragen, sowie im Zuge einer gesellschaftlichen Umwandlung.

11.8. Sofern nicht anders bestimmt, gilt die verspätete oder unterbliebene Ausübung eines Rechtes, das einer der Parteien unter diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen zusteht, nicht als Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel, noch schränkt sie die künftige Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels ganz oder teilweise ein.

11.9. Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen haftet eine Partei nicht für Schäden, die in Folge höherer Gewalt aus Verzögerungen oder Unterbleiben von Leistungen resultieren. Unberührt bleibt hiervon die Schadensminderungspflicht einer jeden Partei.

11.10. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten.

11.11. Es findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, gilt Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand.